Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtli­che mit der Firma Lengyel Design geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfts­bezie­hungen zwischen den Par­teien, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Abweichun­gen von diesen Ver­einbarungen sind nur wirk­sam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fern­mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestä­tigung. Der Umfang der Lieferung be­stimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbe­stäti­­gung. Durch E-Mail und Telefax wird die Schriftform ge­wahrt.

3. Gegenseitige Information, Bereitstellung notwendi­ger Un­terlagen
3.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur umfassen­den gegen­seitigen Information über alle Fragen, welche den Ver­tragsgegen­stand, die zu bearbeitenden Projekte und das Projektumfeld betref­fen. Der Auftraggeber stellt Lengyel Design über die ge­samte Ent­wicklungsphase alle zur Auf­tragserfüllung erforderli­chen Informatio­nen über die ge­schäftspolitischen und verfahrens­technischen Zie­le und Prioritäten zur Verfügung.
3.2 Daneben verpflichtet sich der Auftraggeber, erforder­li­che Mu­ster, Teile, Skizzen, Modelle, Unterlagen, Bilder, Dateien, Zeichnun­gen etc. kostenlos Lengyel Design zur Verfügung zu stellen, sofern keine abweichende Verein­ba­rung im Rah­men des Auftrages erfolgt ist.

4. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Ge­schäfts­geheimnisse des jeweiligen Geschäftspartners ver­traulich zu be­handeln, wenn sie als solche gekenn­zeich­net sind oder offen­sicht­lich als solche zu erkennen sind. Dies gilt auch nach der Beendigung der Zusam­men­­arbeit.

5. Fristen der Leistungserbringung
5.1 Maßgebend für die Leistungserbringung sind die in den An­geboten von Lengyel Design zugrunde gelegten oder an­derweitig mit dem Auftraggeber vereinbarten Fri­sten. Die Einhaltung der Fristen setzt den Eingang sämt­licher vom Auf­traggeber zu liefern­den Informationen und Unterlagen, sowie die Einhaltung der verein­barten Zah­lungsbedingungen und sonstigen Verpflichtun­gen vor­aus. Werden die erforder­lichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber nicht recht­zeitig erfüllt, verlängert sich die Frist zur Leistungserbrin­gung um die Dauer der er­folg­ten Verzögerung.
5.2 Gerät Lengyel Design schuldhaft in Verzug der Lei­stungs­­erbrin­gung, so ist Lengyel Design zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist steht dem Auftrag­geber ein Kündigungsrecht zu. Lengyel Design verpflichtet sich, den Auftrag­geber unver­züglich über die Verzögerung der Lei­stungserbringung zu unterrichten.

6. Vergütung
6.1 Die Höhe des Vergütungsanspruchs ergibt sich aus dem Ange­bot in Verbindung mit der schriftlichen Bestäti­gung. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Um­satzsteuer in der jeweils bei Rechnungs­stellung gelten­den Höhe, ohne Skonto und sonstige Nach­lässe. Nebenlei­stungen (wie z. B. Reise-, Material-, Transportkosten) wer­den zusätzlich berechnet.
6.2 Die im Angebot von Lengyel Design genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsab­ga­be zugrunde geleg­ten Auftragsdaten unverändert blei­ben, längstens jedoch 4 Monate nach Eingang des An­ge­bots bei dem Auftraggeber.
6.3 Sonderarbeiten, Mehrlieferungen oder Änderungs­wün­sche des Auftraggebers, die nicht in dem ursprüng­lichen Auftrag ent­halten sind oder aus einer nicht vorher bekannten Situation ent­stehen, werden gesondert be­rech­net. Dies gilt auch bei Pau­schalaufträgen.
Zu „Sonderarbeiten“ gehören auch nicht vorhersehbare, vom Auf­traggeber verursachte Überstunden, Nacht- oder Wo­chenend­arbeit.
6.4 Bei Besprechungen, welche nach Auftragserteilung auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen, können neben dem reinen Zeitaufwand Fahrt-, Verpflegungs- und Über­nach­tungskosten in angemessener Höhe abgerechnet werden.
6.5 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Bestel­ler als Auf­traggeber, soweit keine anderweitige aus­drück­li­che Vereinba­rung getroffen wurde.
6.6 Drittkosten, die durch den Auftraggeber veranlasst wer­den und die nicht im ursprünglichen Angebot enthal­ten sind, werden mit einem Verwaltungsaufschlag von 20 % weiter­berechnet.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Sind keine abweichenden Vereinbarungen über die Fäl­ligkeit der Vergütung getroffen, so ist die Vergütung zu je 50 % zu Beginn und je 50 % mit Abschluss der ein­zelnen Leistungsphase zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Rech­nungsbetrages hat ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungs­stellung in EUR (€) zu erfolgen.
7.2 Bei außergewöhnlichen oder besonders umfangrei­chen Vorlei­stungen kann zudem eine angemessene Vor­aus­zah­lung verlangt werden.
7.3 Wird nach Abschluss eines Vertrages erkennbar, dass der An­spruch auf Zahlung durch mangelnde Lei­stungsfähig­keit des Auf­traggebers gefährdet wird, ist Lengyel Design berechtigt, die Lei­stung zu verweigern und dem Auftragge­ber eine Frist zur Zahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung und Sicherheitsleistung zu setzen. Bei einem erfolglosen Ablauf der Frist ist Lengyel Design be­rech­tigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadens­ersatz zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Auftrag­geber eine Zahlung ernsthaft und end­gültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorlie­gen, die unter Abwägung der beider­seitigen Interessen den Rücktritt rechtfertigen.
7.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Gel­tendma­chung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zuläs­sig, soweit die Ansprüche des Auftraggebers rechts­kräftig fest­gestellt oder unstrei­tig sind.
7.5 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er ohne weiter­gehende Mahnung die gesetzlich anfallenden Ver­zugs­­zin­sen zu entrichten.

8. Vertragsänderung, Nachträge
Änderungen des vertraglich vereinbarten Auftragsvolu­mens muss Lengyel Design nur durchführen, wenn Lengyel Design dazu fach­lich und personell in der Lage ist. Lengyel Design wird dem Auf­traggeber auf Anforde­rung einen schriftlichen Kostenvoranschlag über die abzuändernde Leistung vorle­gen. Die Durchführung einer abgeän­derten Leistung bedarf der schriftlichen Zustim­mung des Auftrag­gebers.

9. Mängel, Abnahme
9.1 Beanstandungen offener Mängel von Lieferungen und Lei­stungen haben unverzüglich schriftlich zu erfol­gen, spä­testens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Eintref­fen der Lieferung am Bestimmungsort.
9.2 Bei Lieferungen und Leistungen, die Messe-, Aus­stel­lungsge­genstände oder ähnliche Auftragsarbeiten betreffen, sind Mängel­rügen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Übernahme des Messe-, Ausstellungs­stan­des oder der ähnlichen Auf­tragsarbeit zu erheben.
9.3 Eine etwaige Montage wird von dem Auftraggeber aus­ge­führt, der aus eigenen Kosten Arbeitskräfte sowie Monta­gemate­rial und sonstige für die Montage erforder­lichen Mittel zu stellen hat.
9.4 Lengyel Design steht das Recht der Nachbesserung und Ersatz­lieferung als Wahlrecht zu. Lengyel Design ist auch zur mehrmaligen Nachbesserung berechtigt, sofern eine Nachbesse­rung für den Auftraggeber nicht unzu­mutbar ist. Sofern der Auftraggeber die Nachbesse­rungsarbeiten durch Lengyel Design absichtlich oder fahrlässig verhindert, wird Lengyel Design von der Haf­tung freige­stellt.
9.5 Abweichungen in Design, Abmessung und Farbe der ge­liefer­ten Leistung oder Ware gegenüber der Wieder­gabe im Angebot bleiben vorbehalten, soweit diese als gering an­zusehen sind. Unterschiedli­che geschmackli­che Vorstel­lungen berechtigen nicht zu einer Ab­nahme­verweigerung.
9.6 Lengyel Design zeigt dem Auftraggeber den Abnah­metermin wenigstens 10 Werktage vor Fertigstellung an. Der Auftraggeber hat die Pflicht, einen verantwortlichen Vertreter zu benennen, der rechtzeitig den Abnahmeter­min wahrneh­men und die geleisteten Arbeiten beschei­nigen kann. Bei in sich abgeschlossenen Funkti­onsbe­standteilen kann Lengyel Design eine Teilabnahme ver­langen.
9.7 Lengyel Design übernimmt keine Gewähr wegen nor­maler Abnutzungserscheinungen. Für Unfälle, Sach­schäden etc., welche durch unsachgemäße Verwen­dung der Arbeiten entstehen, haftet der Auftraggeber.
9.8 Die Abnahme gilt in jedem Fall als erfolgt, wenn der Auf–trag­geber die Ware in Benutzung nimmt.
9.9 Eine Abnahmeverweigerung ist nur innerhalb der gesetz­lichen Voraussetzungen möglich.

10. Haftung
10.1 Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzan­sprüche des Kunden gegen Lengyel Design sind ausge­schlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässi­gen Pflichtverlet­zung von Lengyel Design, seinen gesetzli­chen Vertretern oder seinen Erfül­lungsge­hilfen beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lengyel Design nur bei Verlet­zung einer Kardinalspflicht für vertrags­typische, vorherseh­bare Schäden bis zur Höhe der dop­pelten Auftragssumme. Von diesem Aus­schluss nicht erfasst werden Schadenser­satzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche, bei denen die Vor­ausset­zungen des § 639 BGB erfüllt sind. Die gesetzliche Haf­tung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt von diesem Ausschluss unberührt.
10.2 Lengyel Design übernimmt keine Haftung für die Voll­ständig­keit und Richtigkeit der vom Kunden geliefer­ten Maße und son­stiger Angaben. Ebenso wenig über­nimmt Lengyel Design eine Haftung für Schäden, die dadurch ent­stehen, dass Dritte die von Lengyel Design ermittelten Maße und sonstige Angaben verwen­den.
10.3 Die Haftung für die gewerbliche Verwertbarkeit der ab­gelie­ferten Arbeiten einschließlich der Möglichkeit zur Er­tei­lung ge­werblicher Schutzrechte ist ausgeschlossen.
10.4 Lengyel Design versichert, dass nach eigenem Kennt­nisstand die abgelieferten Arbeiten keine Schutz­rechte Drit­ter verletzen. Eine weitergehende Haftung ist ausge­schlos­sen.
11. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
11.1 Für die Arbeiten von Lengyel Design können gewerbli­che Schutzrechte und Urheberrechte bestehen, welche im Eigentum von Lengyel Design verbleiben. Der Schutz er­streckt sich dabei auch auf Entwürfe, Texte, Zeichnungen und Modelle, die von Lengyel Design herge­stellt worden sind.
11.2 Nach Abschluss aller Leistungen von Lengyel Design über­trägt Lengyel Design das räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht zur Nutzung, Ver­vielfältigung und Ver­breitung abgenom­mener Design­kon­zepte auf den Auf­trag­geber, sofern dieser sämtliche von ihm geschuldeten Gegenleistungen erbracht hat. Die übertragenen Nutzungs­rechte beinhalten nicht das Recht des Auftraggebers, seinerseits die Rechte weiter an Dritte zu übertra­gen, oder zu unter­lizenzieren. Jede Be­arbeitung bedarf der Zu­stim­mung von Lengyel Design.
11.3 Stellt der Auftraggeber Lengyel Design Planungsun­ter­lagen zur Verfügung, so übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Liefe­rung der nach den Planungs­unterla­gen hergestellten Arbeiten ge­werb­liche Schutzrechte oder Urheber­rechte Dritter nicht verletzt werden. Lengyel Design trifft keine Verpflichtung, nachzuprüfen, ob an den vom Auftragge­ber zur Ver­fügung gestellten Unterlagen gewerbliche Schutzrechte oder Urhe­berrechte Dritter bestehen. Sollte Lengyel Design des­wegen von dritter Seite auf Unterlas­sung oder Schadensersatz in Anspruch genommen wer­den, so stellt der Auftraggeber Lengyel Design von sämt­lichen gegenwärtigen und zukünf­tigen Ansprüchen frei.
11.4 Untersagt ein Dritter unter Berufung auf ein Schutz­recht Lengyel Design die Herstellung von Gegenständen oder eine andere Form der Leistungserbringung, für die der Auftraggeber den Auftrag und/oder Unterlagen gelie­fert hat, so ist Lengyel Design berechtigt, ohne Prüfung der Rechts­lage die Arbeiten einzustellen und beim Auf­traggeber Ersatz der entstan­denen Kosten zu verlangen.
11.5 Lengyel Design hat ein Recht auf Urheberbenennung und auf Benennung als Erfinder. Des weiteren hat Lengyel Design das Recht, in der Werbung auf die er­brachten Lei­stungen hinzuwei­sen. Soweit erforderlich, ist Lengyel Design Zugang zu den Origi­nalen zu gewäh­ren. Abgenommene aber nicht umgesetzte Mo­delle, Pläne, Skizzen etc. werden nach einer Frist von zwei Jahren frei und kön­nen von Lengyel Design frei verwertet werden.

12. Werbung
Lengyel Design ist in allen Werbeunterlagen und sonsti­gen Veröf­fentlichungen als Inhaber/Erfinder zu nennen. Auf dem Produkt ist nach vorheriger Absprache mit Lengyel Design an geeigneter Stelle und in geeigneter Form die Nennung „Lengyel Design“ vorzuneh­men. Lengyel Design ist berech­tigt, in Veröffentlichungen auf die Mitarbeit an den jeweiligen Projekten unter der Bild- und Wortbe­schreibung des Pro­jektes und des Auftrag­gebers hinzu­weisen. Lengyel Design verpflichtet sich, die Veröffentlichung der Angaben nach Satz 3 bei Arbeiten, welche noch nicht am Markt eingeführt wurden, nur nach vorheriger Erlaubnis des Auftragge­bers zu betrei­ben.

13. Freiexemplare
13.1 Lengyel Design hat einen Anspruch auf kostenlose Über­las­sung eines Exemplars des gestalteten Produkts bzw. von 10 Exemplaren des gestalteten grafischen Druckwerkes. Sollten die Selbstkosten beim Auftragge­ber € 1000,00 überschreiten, zahlt Lengyel Design, so­fern ein Belegmuster ge­wünscht wird, den darüber hi­nausgehen­den Betrag.
13.2 Lengyel Design hat des weiteren einen Anspruch auf ko­sten­lose Überlassung von 10 Exemplaren eines Werbe­mittels, das für das gestaltete Produkt hergestellt wurde, sowie reproduk­tionsfähige Fotos. Der Auftragge­ber stellt Lengyel Design auf Wunsch das Produkt oder einen Proto­typen frühzeitig vor Markt­einführung zu Foto­zwecken zu Verfügung.
13.3 Lengyel Design darf Belegexemplare und Ablichtun­gen des aufgrund seiner Leistung geschaffenen Pro­dukts und darauf bezo­gener Werbemittel veröffentlichen und zu seiner Eigenwer­bung verwenden.

14. Weiterverbringung ins Ausland
Lengyel Design weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Pro­dukten deutschen und ausländischen rechtlichen Bestim­mungen (insbe­sondere den U.S.-amerikanischen Ausfuhr­bestimmungen wie etwa dem "Table Of Denial Orders" oder der "US Denied Persons List/DPL") und Genehmigungsvor­behalten der jeweils zuständigen Be­hörden unterliegen kann, über die sich der Auftraggeber zu in­formieren hat, wenn die Produkte exportiert werden sollen.

15. Verschiedenes
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts­be­dingun­gen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksam­keit des Vertrages im Übrigen nicht. Än­derungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
15.2 Lengyel Design ist berechtigt, einzelne Verpflichtun­gen durch Dritte erbringen zu lassen.
15.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
16.1 Alle mit Lengyel Design abgeschlossenen Verträge unterlie­gen ausschließlich dem Recht der Bundesrepu­blik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkei­ten im Zu­sammenhang mit den vorliegenden Geschäfts­beziehun­gen ist Essen.

Stacks Image 1761_15