1. Gültigkeit
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Firma Lengyel Design geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Abweichungen von diesen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Durch E-Mail und Telefax wird die Schriftform gewahrt.
3. Gegenseitige Information, Bereitstellung notwendiger Unterlagen
3.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur umfassenden gegenseitigen Information über alle Fragen, welche den Vertragsgegenstand, die zu bearbeitenden Projekte und das Projektumfeld betreffen. Der Auftraggeber stellt Lengyel Design über die gesamte Entwicklungsphase alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen über die geschäftspolitischen und verfahrenstechnischen Ziele und Prioritäten zur Verfügung.
3.2 Daneben verpflichtet sich der Auftraggeber, erforderliche Muster, Teile, Skizzen, Modelle, Unterlagen, Bilder, Dateien, Zeichnungen etc. kostenlos Lengyel Design zur Verfügung zu stellen, sofern keine abweichende Vereinbarung im Rahmen des Auftrages erfolgt ist.
4. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweiligen Geschäftspartners vertraulich zu behandeln, wenn sie als solche gekennzeichnet sind oder offensichtlich als solche zu erkennen sind. Dies gilt auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit.
5. Fristen der Leistungserbringung
5.1 Maßgebend für die Leistungserbringung sind die in den Angeboten von Lengyel Design zugrunde gelegten oder anderweitig mit dem Auftraggeber vereinbarten Fristen. Die Einhaltung der Fristen setzt den Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Informationen und Unterlagen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden die erforderlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung um die Dauer der erfolgten Verzögerung.
5.2 Gerät Lengyel Design schuldhaft in Verzug der Leistungserbringung, so ist Lengyel Design zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Lengyel Design verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über die Verzögerung der Leistungserbringung zu unterrichten.
6. Vergütung
6.1 Die Höhe des Vergütungsanspruchs ergibt sich aus dem Angebot in Verbindung mit der schriftlichen Bestätigung. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils bei Rechnungsstellung geltenden Höhe, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Nebenleistungen (wie z. B. Reise-, Material-, Transportkosten) werden zusätzlich berechnet.
6.2 Die im Angebot von Lengyel Design genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 4 Monate nach Eingang des Angebots bei dem Auftraggeber.
6.3 Sonderarbeiten, Mehrlieferungen oder Änderungswünsche des Auftraggebers, die nicht in dem ursprünglichen Auftrag enthalten sind oder aus einer nicht vorher bekannten Situation entstehen, werden gesondert berechnet. Dies gilt auch bei Pauschalaufträgen.
Zu „Sonderarbeiten“ gehören auch nicht vorhersehbare, vom Auftraggeber verursachte Überstunden, Nacht- oder Wochenendarbeit.
6.4 Bei Besprechungen, welche nach Auftragserteilung auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen, können neben dem reinen Zeitaufwand Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten in angemessener Höhe abgerechnet werden.
6.5 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
6.6 Drittkosten, die durch den Auftraggeber veranlasst werden und die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden mit einem Verwaltungsaufschlag von 20 % weiterberechnet.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Sind keine abweichenden Vereinbarungen über die Fälligkeit der Vergütung getroffen, so ist die Vergütung zu je 50 % zu Beginn und je 50 % mit Abschluss der einzelnen Leistungsphase zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung in EUR (€) zu erfolgen.
7.2 Bei außergewöhnlichen oder besonders umfangreichen Vorleistungen kann zudem eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
7.3 Wird nach Abschluss eines Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist Lengyel Design berechtigt, die Leistung zu verweigern und dem Auftraggeber eine Frist zur Zahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung und Sicherheitsleistung zu setzen. Bei einem erfolglosen Ablauf der Frist ist Lengyel Design berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber eine Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den Rücktritt rechtfertigen.
7.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Auftraggebers rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
7.5 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er ohne weitergehende Mahnung die gesetzlich anfallenden Verzugszinsen zu entrichten.
8. Vertragsänderung, Nachträge
Änderungen des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens muss Lengyel Design nur durchführen, wenn Lengyel Design dazu fachlich und personell in der Lage ist. Lengyel Design wird dem Auftraggeber auf Anforderung einen schriftlichen Kostenvoranschlag über die abzuändernde Leistung vorlegen. Die Durchführung einer abgeänderten Leistung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
9. Mängel, Abnahme
9.1 Beanstandungen offener Mängel von Lieferungen und Leistungen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort.
9.2 Bei Lieferungen und Leistungen, die Messe-, Ausstellungsgegenstände oder ähnliche Auftragsarbeiten betreffen, sind Mängelrügen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Übernahme des Messe-, Ausstellungsstandes oder der ähnlichen Auftragsarbeit zu erheben.
9.3 Eine etwaige Montage wird von dem Auftraggeber ausgeführt, der aus eigenen Kosten Arbeitskräfte sowie Montagematerial und sonstige für die Montage erforderlichen Mittel zu stellen hat.
9.4 Lengyel Design steht das Recht der Nachbesserung und Ersatzlieferung als Wahlrecht zu. Lengyel Design ist auch zur mehrmaligen Nachbesserung berechtigt, sofern eine Nachbesserung für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist. Sofern der Auftraggeber die Nachbesserungsarbeiten durch Lengyel Design absichtlich oder fahrlässig verhindert, wird Lengyel Design von der Haftung freigestellt.
9.5 Abweichungen in Design, Abmessung und Farbe der gelieferten Leistung oder Ware gegenüber der Wiedergabe im Angebot bleiben vorbehalten, soweit diese als gering anzusehen sind. Unterschiedliche geschmackliche Vorstellungen berechtigen nicht zu einer Abnahmeverweigerung.
9.6 Lengyel Design zeigt dem Auftraggeber den Abnahmetermin wenigstens 10 Werktage vor Fertigstellung an. Der Auftraggeber hat die Pflicht, einen verantwortlichen Vertreter zu benennen, der rechtzeitig den Abnahmetermin wahrnehmen und die geleisteten Arbeiten bescheinigen kann. Bei in sich abgeschlossenen Funktionsbestandteilen kann Lengyel Design eine Teilabnahme verlangen.
9.7 Lengyel Design übernimmt keine Gewähr wegen normaler Abnutzungserscheinungen. Für Unfälle, Sachschäden etc., welche durch unsachgemäße Verwendung der Arbeiten entstehen, haftet der Auftraggeber.
9.8 Die Abnahme gilt in jedem Fall als erfolgt, wenn der Auf–traggeber die Ware in Benutzung nimmt.
9.9 Eine Abnahmeverweigerung ist nur innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
10. Haftung
10.1 Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Lengyel Design sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lengyel Design, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lengyel Design nur bei Verletzung einer Kardinalspflicht für vertragstypische, vorhersehbare Schäden bis zur Höhe der doppelten Auftragssumme. Von diesem Ausschluss nicht erfasst werden Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche, bei denen die Voraussetzungen des § 639 BGB erfüllt sind. Die gesetzliche Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt von diesem Ausschluss unberührt.
10.2 Lengyel Design übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Maße und sonstiger Angaben. Ebenso wenig übernimmt Lengyel Design eine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von Lengyel Design ermittelten Maße und sonstige Angaben verwenden.
10.3 Die Haftung für die gewerbliche Verwertbarkeit der abgelieferten Arbeiten einschließlich der Möglichkeit zur Erteilung gewerblicher Schutzrechte ist ausgeschlossen.
10.4 Lengyel Design versichert, dass nach eigenem Kenntnisstand die abgelieferten Arbeiten keine Schutzrechte Dritter verletzen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
11.1 Für die Arbeiten von Lengyel Design können gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte bestehen, welche im Eigentum von Lengyel Design verbleiben. Der Schutz erstreckt sich dabei auch auf Entwürfe, Texte, Zeichnungen und Modelle, die von Lengyel Design hergestellt worden sind.
11.2 Nach Abschluss aller Leistungen von Lengyel Design überträgt Lengyel Design das räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht zur Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung abgenommener Designkonzepte auf den Auftraggeber, sofern dieser sämtliche von ihm geschuldeten Gegenleistungen erbracht hat. Die übertragenen Nutzungsrechte beinhalten nicht das Recht des Auftraggebers, seinerseits die Rechte weiter an Dritte zu übertragen, oder zu unterlizenzieren. Jede Bearbeitung bedarf der Zustimmung von Lengyel Design.
11.3 Stellt der Auftraggeber Lengyel Design Planungsunterlagen zur Verfügung, so übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach den Planungsunterlagen hergestellten Arbeiten gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. Lengyel Design trifft keine Verpflichtung, nachzuprüfen, ob an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter bestehen. Sollte Lengyel Design deswegen von dritter Seite auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber Lengyel Design von sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen frei.
11.4 Untersagt ein Dritter unter Berufung auf ein Schutzrecht Lengyel Design die Herstellung von Gegenständen oder eine andere Form der Leistungserbringung, für die der Auftraggeber den Auftrag und/oder Unterlagen geliefert hat, so ist Lengyel Design berechtigt, ohne Prüfung der Rechtslage die Arbeiten einzustellen und beim Auftraggeber Ersatz der entstandenen Kosten zu verlangen.
11.5 Lengyel Design hat ein Recht auf Urheberbenennung und auf Benennung als Erfinder. Des weiteren hat Lengyel Design das Recht, in der Werbung auf die erbrachten Leistungen hinzuweisen. Soweit erforderlich, ist Lengyel Design Zugang zu den Originalen zu gewähren. Abgenommene aber nicht umgesetzte Modelle, Pläne, Skizzen etc. werden nach einer Frist von zwei Jahren frei und können von Lengyel Design frei verwertet werden.
12. Werbung
Lengyel Design ist in allen Werbeunterlagen und sonstigen Veröffentlichungen als Inhaber/Erfinder zu nennen. Auf dem Produkt ist nach vorheriger Absprache mit Lengyel Design an geeigneter Stelle und in geeigneter Form die Nennung „Lengyel Design“ vorzunehmen. Lengyel Design ist berechtigt, in Veröffentlichungen auf die Mitarbeit an den jeweiligen Projekten unter der Bild- und Wortbeschreibung des Projektes und des Auftraggebers hinzuweisen. Lengyel Design verpflichtet sich, die Veröffentlichung der Angaben nach Satz 3 bei Arbeiten, welche noch nicht am Markt eingeführt wurden, nur nach vorheriger Erlaubnis des Auftraggebers zu betreiben.
13. Freiexemplare
13.1 Lengyel Design hat einen Anspruch auf kostenlose Überlassung eines Exemplars des gestalteten Produkts bzw. von 10 Exemplaren des gestalteten grafischen Druckwerkes. Sollten die Selbstkosten beim Auftraggeber € 1000,00 überschreiten, zahlt Lengyel Design, sofern ein Belegmuster gewünscht wird, den darüber hinausgehenden Betrag.
13.2 Lengyel Design hat des weiteren einen Anspruch auf kostenlose Überlassung von 10 Exemplaren eines Werbemittels, das für das gestaltete Produkt hergestellt wurde, sowie reproduktionsfähige Fotos. Der Auftraggeber stellt Lengyel Design auf Wunsch das Produkt oder einen Prototypen frühzeitig vor Markteinführung zu Fotozwecken zu Verfügung.
13.3 Lengyel Design darf Belegexemplare und Ablichtungen des aufgrund seiner Leistung geschaffenen Produkts und darauf bezogener Werbemittel veröffentlichen und zu seiner Eigenwerbung verwenden.
14. Weiterverbringung ins Ausland
Lengyel Design weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Produkten deutschen und ausländischen rechtlichen Bestimmungen (insbesondere den U.S.-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen wie etwa dem "Table Of Denial Orders" oder der "US Denied Persons List/DPL") und Genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden unterliegen kann, über die sich der Auftraggeber zu informieren hat, wenn die Produkte exportiert werden sollen.
15. Verschiedenes
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
15.2 Lengyel Design ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Dritte erbringen zu lassen.
15.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
16.1 Alle mit Lengyel Design abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Geschäftsbeziehungen ist Essen.